Bürgerservice

Bezeichnung:
Zahnprophylaxe beantragen
Beschreibung:

Teaser

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Allgemeine Informationen

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

Gebühren (Kosten)

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

27.11.2020
Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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