1800 - 1899

1806 kommen die Harslebener, durch die Niederlage von König Wilhelm III von Preußen gegen Napoleon I, zum Königreich Westfalen und werden von König Jerome, dem Bruder Napoleons, regiert. 9152 Mann französische Soldaten ziehen durch den Ort, 1806/1807 müssen als Kriegscontribution 3261 Taler, 22 gute Groschen und 8 Pfennige aufgebracht werden.

1808 erfolgt die Aufhebung des Domcapitels durch die westfälische Regierung,

1810 erfolgt die Auflösung der dem Domcapitel zugehörigen Ämter, 1813 beginnt die Auflösung des 587 Jahre zum Domcapitel gehörenden Harsleber Amtes, geschäftliche Abwicklungen und Verkäufe dauern bis 1817 an.

1813/1815 lassen 14 Männer aus dem Kirchspiel für König und Vaterland ihr Leben, ihnen zu Ehren wird eine Gedächtnistafel in der Kirche angebracht.

1848 bis 1872 war Schulze Christoph Becker im Amt und führte in der Gemeinde und Gemarkung wertvolle Verbesserungen ein, u.a. wurden 95 Feldwege und 32 neue Gräben zur Entwässerung angelegt, 3000 Morgen Ödland zu Ackerland umgewandelt, der Schützenplatz 1860 angelegt und bepflanzt, die Dorfstraßen gepflastert, der Westerhäuser Weg neu angelegt und chausseemäßig ausgebaut.

1850 bis 1880 wirkt Oberprediger Schimpf im Ort. Er gestaltet den Friedhof zu einem Park, vergrößert ihn um ca 11 Morgen. Der Friedhof ist Eigentum der evangelischen Kirche Harsleben, hat ab 1859 eine Größe von rund5 Hektar und besteht noch heute.

1870 stirbt am 30. August im Krieg des deutschen Kaiserreiches gegen Frankreich in der Schlacht bei Beaumont Friedrich- Christian Timme. (Gedächtnistafel in der Kirche)

1886 kauft die braunschweigische Regierung für 95.500 Mark die im Jahre 1546 der Gemeinde Harsleben übereignete Gemeindeholzung zurück.

1897 gründet sich die Feuerwehr, wird ein neues Spritzenhaus gebaut, 1901 wird der Feuerwehrübungsturm erbaut, 1983/1984 wird ein Teil des Feuerwehrhauses zu einem
Schulungs- und Klubraum umgebaut, 1995 entsteht ein neues Garagengebäude, wird der Kauf einer neuen Drehleiter und eines neuen Einsatzfahrzeuges getätigt, faßt die Gemeinde den Beschluß über die Einführung elektrischer Straßenbeleuchtung.

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