Vereinsgründungen

Hilfestellung zur Vereinsgründung!

Aus Gemeinderatssitzungen wissen wir, das ein Wusch an diesem Portal darin besteht, interessierten Bürgern wichtige Informationen zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins bereit zustellen.


Es gibt viele Gründe, einen Verein zu gründen!

Die Absolventen einer Fakultät möchten nach dem Abschluss ein jährliches Ehemaligentreffen veranstalten. Sie wollen auch nach dem Studium untereinander und mit der Universität in Kontakt bleiben, um sich beim Berufeinstieg gegenseitig zu unterstützen.

Eine Gruppe von Lehrern und Eltern verschiedener Nationalitäten findet sich bei einem Schulfest zusammen und beklagt die Schwächen des Angebots zur Integration von Kindern ausländischer Herkunft. Das Thema lässt die Beteiligten nicht mehr los, sie treffen sich fortan regelmäßig. Die Idee zu einem konkreten Projekt nimmt Gestalt an.

Gesundheits- und umweltbewusste Gourmets wollen angesichts von Lebensmittelskandalen, Genfood und Huftier-DNA im Kraftfutter von Rindern gemeinsam im Dienste des Genusses die ökologisch einwandfreie, regional- und saisonale Küchenkultur pflegen und verbreiten.

Andere Personen setzten sich für die Gesunderhaltung unserer Rindviehherden in den Agrarbetrieben ein und fordern ein internationales Verbot von massenhaft verabreichten krankmachenden Fertigfutter in dem für die Grasfresser, Wiederkäuer bzw. Paarhufer kleingemahlene Reste von Tieren verabreicht werden. Das Futter regt die Milchproduktion an, doch zu welchem Preis? Die meisten Tiere sind wegen der Supermilchleistung ausgemergelt mit Euterentzündungen und sterben nach 3 bis 5 Jahren oder kommen im beklagenswertem Zustand zur Schlachtung. Und das, obwohl die natürliche Lebenserwartung viel höher liegt. Ohne Übertreibung - Experten zeigen an, das 50 Prozent des gesamten Rindviehbestandes in Deutschland am Futter leidet. Da ist Fleisch und Milch von kaputt-gemachten Tieren, das täglich in unseren Nahrungsmittelkreislauf gelangt. Ohne den um seine wirtschaftliche Existenz ringenden Bauern alles anlasten zu wollen, denn es ist bekannt, das die Großabnehmer auf Grund Ihrer Stellung die Märkte beherrschen und an der Preisschraube immer weiter drehen. Die Gesetzgeber können nicht ausreichend Ausgleichen und hinken ständig hinterher. Fragen Sie in der Agrargenossenschaft Harsleben nach. Dort protestiert man seit Jahren wegen der zu niedrigen Milchpreise. Der Wert des Tieres wird nach rein wirtschaftlichen Punkten bemessen. Das Leben hat keinen Wert mehr in sich, da die Verantwortlichen dieser skandalösen Tragödie die reine Existenz der Kreatur nicht in Geldwert ausdrücken wollen oder können. Aber, warum sollte man auch das wertvollste was es gibt - das Leben - in Geldwert ausdrücken wollen? Wenn wir das Essen bezahlt haben, wem interessiert es dann noch, ob wir an der Milch für 55 Cent je Liter krepieren? Sicher nicht sofort, aber vielleicht auf Dauer?

Natürlich ist es zur Gesunderhaltung der eigenen Psyche wichtig, sich mit den schönen Dingen des Lebens zu befassen. Dazu gehören Kunst und Körperkultur. Sport, Musik, Tanz, Literatur, Theater, traditionelles Handwerk und vieles mehr wollen entdeckt werden. All das bietet den Ausgleich zum lebensnotwendigem Tageswerk und fördert die ausgewogene Gesunderhaltung. Zum Beispiel findet der Tauchsport in unseren Breiten immer mehr Anhänger. Man stelle sich vor, das nach einem Tauchunfall eine lebensrettende Druckkammerbehandlung erfolgen muss. In diesem Fall ist das aus der eigenen Tasche nicht zu bezahlen. Es sei denn, man braucht sich um das liebe Geld keine Sorgen machen. Die Mitglieder vom Halberstädter Tauchsportclub haben sich über Mitgliedsbeiträge und Versicherungen eine solche Notfall-Spezial-Behandlung abgesichert.

Die geeignete Organisationsform in all diesen Fällen ist ein Verein!


Einen Verein erfüllt folgende grundlegende Eigenschaften

  • gemeinsame Interessen mehrerer Personen vertretend (mindestens 7)
  • gemeinsamer Zweck auf eine gewisse Dauer wirkend
  • zu einem gemeinsamen Zweck zusammenfindend
  • unter einem gemeinsamen Namen auftretend,
  • das der Verein durch einen Vorstand vertreten wird
  • sein Fortbestehen vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. 


So gründen Sie einen Verein

  • Satzung erstellen
  • Gründungsversammlung einberufen
  • Registergericht: Anmeldung des Vereins

Lohnt sich die Gründung eines Vereins und wenn ja, welche Rechtsform sollte man wählen und was ist weiter zu beachten? Vergleichbare Fragen tauchen immer dann auf, wenn sich mehrere "Gleichgesinnte" zusammenschließen wollen, um künftig ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Im Hinblick auf die Bedeutung des Vereinswesens in Deutschland läuft dies häufig auf eine Vereinsgründung hinaus, gerade wenn vorrangig keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden sollen, sondern man sich langfristig für das "Gemeinwohl" engagieren möchte.

Eine Vereinsgründung ist relativ einfach, vorausgesetzt, Sie beachten einige rechtliche und organisatorische Vorgaben.

1. Rechtsform wählen

Zunächst sollten Sie für die geplante Vereinigung die richtige Rechtsform ermitteln. Eine Vereinslösung bietet sich immer dann an, wenn gemeinsame Interessen und Ziele verfolgt und gewisse - auch für die Öffentlichkeit wahrnehmbare - Organisationsstrukturen aufgebaut werden sollen, die mit Hilfe einer losen Interessengemeinschaft nicht realisiert werden können. Und Sie zudem beabsichtigen, langfristig und mit einer angestrebten wachsenden Mitgliederzahl ihre eingeplanten Vereinsziele verfolgen zu können.

2. Erstellung der Vereins-Satzung

Ist die Entscheidung zur Gründung eines e. V. bereits intern gefallen, sollte ein Satzungsentwurf für den neuen Verein erarbeitet werden, der dann auf der Gründungsversammlung verabschiedet wird. Von Anfang an benötigen Sie für Ihr neues Projekt mindestens sieben Interessenten. Sonst bleibt es im ersten Schritt nur bei der Gründung eines nichtrechtfähigen Vereins.

Da die Satzung das "Grundgesetz" Ihres Vereins wird, müssen Sie bereits im Vorfeld die wichtigsten darin enthaltenen Angaben, auch die notwendigen Pflichtbestandteile nach dem Bürgerlichen Gesetzgebuch (BGB), besprechen und abstimmen. Zur Orientierung fragt man bei bekannten Vereinen nach Satzungsmuster oder sucht im Internet. Oft hilft auch ein Blick in das Vereinsregister weiter, um das eingetragene Satzungsmuster eines bereits aktiven Vereins mit vergleichbarem Vereinszweck als inhaltliche Grundlage nehmen zu können. Vielleicht ist auch schon bei Ihren Gründungsmitgliedern die eine oder andere Person im Hinblick auf berufliche Erfahrungen bereit, bei den Formulierungen die Wünsche der Gründer umsetzen zu können. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, können Sie Ihren Satzungsentwurf bei dem im Registergericht zuständigen Rechtspfleger und auch vom Finanzamt im Vorfeld überprüfen lassen und die wenigen, aber umso wichtigeren Passagen wortgenau an geeigneter Stelle in Ihren Satzungsentwurf übernehmen!

3. Gründungsversammlung

Steht die Satzung als schriftlicher Entwurf, kann die Gründungsversammlung vorbereitet werden. Für einen reibungslosen Ablauf sollte ein Protokollführer gesucht und bestimmt werden. Über das Protokoll der Gründungsversammlung muss erkennbar sein, dass eine Satzung endgültig beschlossen wurde und der Verein diese Vereinszwecke künftig ausüben will. Zweckmäßigerweise wird der vorgesehene, zur Wahl in der Gründungsversammlung anstehende 1. oder 2. Vorstand sicherlich als Versammlungsleiter fungieren. Wichtig ist natürlich eine schriftliche Einladung an die Beitrittsinteressenten und Gründungsmitglieder.

Dazu müssen ein Versammlungsraum/Ort und natürlich eine zeitliche Abstimmung zuvor erreicht werden. Für das Protokoll kann man das Protokollmuster als Orientierungshilfe heranziehen. Zudem sollte eine Teilnehmerliste ausliegen für den späteren Nachweis gegenüber dem Vereinsregister. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Originalsatzung vielleicht noch während der Versammlung nach erfolgter Beschlussfassung zur Gründung als e. V. von den Anwesenden, mindestens sieben beteiligten Vereinsgründern, persönlich unterzeichnet wird. Der Vorstand nimmt dieses wichtige Dokument in seine Verwahrung.

Anschließend muss die Wahl des Vorstandes erfolgen, der entsprechend dem Protokoll den ersten Auftrag erhält, nämlich die Anmeldung der Satzung zur Eintragung in das Vereinsregister am Vereinssitz. Natürlich gibt es entsprechend der Tagesordnung noch den einen oder anderen wichtigen Punkt zur Beschlussfassung, so z. B. die Beitragsordnung oder Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen etc.

4. Anmeldung des Vereins am Resgistergericht

Im Anschluss an die Vereinsgründung ist die Anmeldung vorzubereiten. Der Notar wird ausschließlich für die Beglaubigung der Unterschriften der gewählten, für die Vertretung des Vereins vorgesehen Vorstandsmitglieder (nach § 26 BGB) benötigt. Die Beglaubigungsgebühren sind noch recht moderat mit ca. 12 Euro. Sicherlich haben sie zudem schon über die Gründungsversammlung festgelegt, bei wem oder wo die Geschäftsstelle des Vereins geführt werden soll. Meist ist dies am Anfang ein bereitwilliges Vorstandsmitglied oder der/die gewählte Schriftführer/-in. Denn an diese Geschäftsstelle kommt dann die Post und der weitere Schriftwechsel mit Behörden, den Mitgliedern usw., da die Satzung hierüber keine konkreten Angaben enthält.


Die Rechtsfähigkeit - der e.V.

Die Rechtsfähigkeit erlangt ein Verein durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Mit der Eintragung wird sein Name durch das Kürzel e.V. ergänzt. Das heißt "eingetragener Verein".

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der Verein selbst Träger von Rechten und Pflichten werden kann. Er wird damit zu einer eigenständigen, juristischen Person.

Das hat in der Praxis zahlreiche Vorteile. Hier seien nur einige genannt:

  • Der Verein kann - wie eine natürliche Person - ein eigenes Vermögen bilden.
  • Das einzelne Mitglied haftet grundsätzlich nicht für Vereinsschulden, diese werden aus dem Vereinsvermögen bestritten.
  • Fördermittel gibt es fast ausschließlich für einen e.V. als juristische Person.
  • Ein rechtsfähiger Verein kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden.


Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick zur Vereinsgründung: Wie gründe ich einen e.V.?

  • Finden Sie insgesamt mindestens 7 Mitglieder.
  • Formulieren Sie eine Vereinssatzung.
  • Halten Sie eine Gründerversammlung ab - mindestens zu siebt.
  • In diesem Rahmen verabschieden Sie die Satzung, führen die ersten Wahlen durch und protokollieren die Sitzung.
  • Melden Sie Ihren Verein zur Eintragung beim Vereinsregister an.

Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Halberstadt

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