1100 - 1499

1136 wird Harsleben urkundlich erstmals erwähnt. Bischof Rudolf von Halberstadt bestätigt in 2 Urkunden dem Hochstift zu Halberstadt Besitzungen und Einrichtungen des Stifts in orientali Hirsleve und in alia Hirsleve.

1226 kauft Bischof Friedrich von Halberstadt von den Heimburger Grafen, die bis dahin Voigtei und Gerichtsbarkeit in Harsleben inne hatten, 2 Höfe, 1 Meierei nebst allen dazugehörenden Ländereien für 150 Mark in Silber ab und bildet das Dompropsteiliche Amt, schlichtet Bischof Friedrich den Streit um das Kirchenpatronat zwischen den Bürgern von Groß Harsleben und Propst Elger von St. Simon und Juda zu Goslar.

1432 treten Bürgermeister und Ratsherren von Grotin Hersleven bereits als kommunale Vertragspartner auf. Sie schließen mit dem Domcapitel zu Halberstadt einen Vertrag ab der ihnen auf einer Fläche von etwa 200 Hektar am Heidberg und zu Camperode die Holzung und die Nutzung von Heide, Weide zusichert. Der Vertrag trägt das Bauernsiegel des Dorfes und zeigt die Schutzpatrone der Harslebener Kirche, die Heiligen Simon und Judas. "sigilum ville maiori(s) Hersleven" lautet die Umschrift.

1450 bekommt Harsleben durch Dompropst Ludolf und das ganze Capitel der Kirche zu Halberstadt das Hof- und Anbaurecht und das Meier- Ting verliehen. Harsleben wird kaum noch als Dorf bezeichnet sondern meist als "Blek", dies bedeutet soviel wie Flecken.

1463 wird das Rathaus urkundlich erwähnt, muß aber bereits 1267 erbaut worden sein. Über dem zugemauerten Kellereingang ist diese Jahreszahl eingemeißelt. Ursprünglich diente es als Waagehaus. Mehrere Erneuerungen sind wahrscheinlich, 1781 werden für die Neuerrichtung 620 Taler, 11 gute Groschen und 3 Pfennige ausgegeben, 1808 bis 1813 richteten die Franzosen im Saal ein Lazarett ein, 1912 werden An- und Umbauten vorgenommen, 1985 bekommt es einen neuen Anstrich und der Sockel wird verputzt.

1494 wird die Schützenbrüderschaft gebildet. 1594 werden ihr durch die Bischöfe Sigismund und Heinrich Julius Privilegien verliehen, 1856 wird dem Verein der heutige Schützenplatz zur Nutzung angewiesen.

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