Schiedsstellen in der Verbandsgemeinde Vorharz

Häufig kommt es im alltäglichen Zusammenleben zu Streitigkeiten untereinander. Zum Beispiel will der Nachbar seine zu hohe Hecke nicht beschneiden, schreitet nicht gegen das nächtliche Hundegebell ein oder hat einen Baum an der Grundstücksgrenze ohne den nötigen Grenzabstand gepflanzt.

Hier kann eine Schlichtung unter der Leitung einer kompetenten Schlichtungsperson hilfreich sein, sowie Zeit und Nerven gegenüber langjährigen Gerichtsverfahren sparen. In Sachsen-Anhalt ist zudem die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in bestimmten Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen unter anderem zum Ablauf eines Schiedsverfahrens und zum Nachbarschaftsrecht hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt jeweils eine Infobroschüre herausgegeben, welche Sie im Internet unter den nachfolgenden Links abrufen können.

Infobroschüre "Schlichten statt richten"

https://mj.sachsen-anhalt.de/service/broschueren/recht-und-gesetz/schlichten-statt-richten/
Infobroschüre "Einigung am Gartenzaun"
https://mj.sachsen-anhalt.de/service/broschueren/recht-und-gesetz/einigung-am-gartenzaun/

 

Für die Durchführung der außergerichtlichen Schlichtungsverfahren hat die Verbandsgemeinde Vorharz nachfolgende Schiedsstellen eingerichtet.

Schiedsstelle Wegeleben
Zuständigkeit: Stadt Wegeleben und Gemeinde Harsleben
Schiedsstelle Schwanebeck
Zuständigkeit: Stadt Schwanebeck und Gemeinde Groß Quenstedt
Schiedsstelle Bode-Selke-Aue
Zuständigkeit: Gemeinde Hedersleben, Gemeinde Ditfurt und Gemeinde Selke-Aue

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