Öffentlichkeitsbeteiligung - Gemeinde Harsleben
Einsichtnahme in Veröffentlichungen!
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Einsichtnahme in Veröffentlichungen!
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB