Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Sitz in:
Vorharz
1 - 10 / 10
Einrichtung Adresse Telefon
Hort Schwanebeck Baumgarten 4
39397 Schwanebeck
0151 11597251
Kindertageseinrichtung "Gänseblümchen" Hedersleben Winkelbreite 17
06458 Hedersleben
039481 81394
Kindertageseinrichtung "Pfiffikus" Selke-Aue OT Hausneindorf Mühlenberg 3
06458 Selke-Aue - Hausneindorf
039481 86984
Kindertagesstätte "Bodespatzen" Wegeleben Harslebener Str. 16
38828 Wegeleben
039423 213
(Bemerkung: Neubau)
Kindertagesstätte "Geelbeinchen" Ditfurt Alter Stadtweg 8
06484 Ditfurt
03946 3666
Kindertagesstätte "Hakelspatzen" Selke-Aue OT Heteborn Parkstr. 97
06458 Selke-Aue - Heteborn
039481 86924
Kindertagesstätte "Knirpsenkiste" Harsleben Halberstädter Straße 2A
38829 Harsleben
03941 603233
Kindertagesstätte "Nesthäckchen" Groß Quenstedt Hauptstraße 63
38822 Groß Quenstedt
039424 5848
Kindertagesstätte "Storchennest" Selke-Aue OT Wedderstedt Quedlinburger Str. 6
06458 Selke-Aue - Wedderstedt
039481 81472
Kindertagesstätte "Wirbelwind" Schwanebeck Pfarrplan 2
39397 Schwanebeck
039424 341

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

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