Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz
Einrichtung | Adresse | Telefon |
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Hort Schwanebeck |
Baumgarten 4 39397 Schwanebeck |
0151 11597251 |
Kindertageseinrichtung "Gänseblümchen" Hedersleben |
Winkelbreite 17 06458 Hedersleben |
039481 81394 |
Kindertageseinrichtung "Pfiffikus" Selke-Aue OT Hausneindorf |
Mühlenberg 3 06458 Selke-Aue - Hausneindorf |
039481 86984 |
Kindertagesstätte "Bodespatzen" Wegeleben |
Harslebener Str. 16 38828 Wegeleben |
039423 213
(Bemerkung: Neubau)
|
Kindertagesstätte "Geelbeinchen" Ditfurt |
Alter Stadtweg 8 06484 Ditfurt |
03946 3666 |
Kindertagesstätte "Hakelspatzen" Selke-Aue OT Heteborn |
Parkstr. 97 06458 Selke-Aue - Heteborn |
039481 86924 |
Kindertagesstätte "Knirpsenkiste" Harsleben |
Halberstädter Straße 2A 38829 Harsleben |
03941 603233 |
Kindertagesstätte "Nesthäckchen" Groß Quenstedt |
Hauptstraße 63 38822 Groß Quenstedt |
039424 5848 |
Kindertagesstätte "Storchennest" Selke-Aue OT Wedderstedt |
Quedlinburger Str. 6 06458 Selke-Aue - Wedderstedt |
039481 81472 |
Kindertagesstätte "Wirbelwind" Schwanebeck |
Pfarrplan 2 39397 Schwanebeck |
039424 341 |
Allgemeines zur Kindertagesbetreuung
Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .
Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.
Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.