Bürgerservice

Bezeichnung:
Zeugnisbewertung für eine ausländische Hochschulqualifikation beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie haben im Ausland ein Studium absolviert? Mit der Zeugnisbewertung erfahren Sie, ob Ihr Studium gleichwertig mit einem deutschen Studium ist.

Allgemeine Informationen

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern.

Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Zeugnisbewertung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.

Die Zeugnisbewertung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten. Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.

Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. 

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
  • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Voraussetzungen

Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:

  • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
  • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation beziehungsweise unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt beziehungsweise akkreditiert sein. Die Qualität des Abschlusses muss den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
  • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.

Erforderliche Unterlagen

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der ZAB. Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen richtet sich nach dem Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben.

Gebühren (Kosten)

  • Für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
  • Für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
  • Für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00

Fristen

Keine.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag online stellen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem 

  • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
  • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
  • Sie die Gebühren bezahlt haben.

Weitere Informationen

Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.

Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Berufsabschlüsse müssen Sie einen Antrag stellen. Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

•           einen Wohnsitz in Deutschland haben und

•           einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Rechtsgrundlage

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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