Bürgerservice
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Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Allgemeine Informationen
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Voraussetzungen
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren (Kosten)
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zuständige Stelle
Jugendamt
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.