Bürgerservice
Bezeichnung:
Kindertagesbetreuung abmelden
Beschreibung:
Teaser
Sie konnten die Betreuung Ihres Kinds beispielsweise in einer anderen Kindertageseinrichtung sicherstellen? Dann erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Kind von der bisherigen Kindertageseinrichtung abmelden.
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Kind eine Krippe, einen Kindergarten, einen Hort oder eine Kindertagesstätte (KiTa) besucht, müssen Sie Ihr Kind dort abmelden, wenn Ihr Kind dort nicht mehr betreut werden soll. Sie müssen Ihr Kind zum Beispiel abmelden, wenn Ihr Kind in eine andere KiTa gehen soll.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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