Bürgerservice
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Sie haben eine Behinderung, die Sie bei Ihrem Studium beeinträchtigt? Informieren Sie sich hier über den Nachteilsausgleich.
Allgemeine Informationen
Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.
Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:
- die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
- Prüfungen und Leistungsnachweise
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.
Voraussetzungen
Sie haben eine Behinderung oder leiden an einer chronischen Krankheit, die Sie beim Studium benachteiligt
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Beeinträchtigung
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Keine.
Sie können den Nachteilsausgleich aber nicht rückwirkend beantragen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.
Anträge / Formulare
Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. Meist ist der Prüfungsausschuss zuständig.
Da der Nachteilsausgleich individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch erläutern Sie, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.
Auch sollten Sie darauf achten, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen. Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.