Bürgerservice
Allgemeine Informationen
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Weitere Informationen
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.