Bürgerservice

Bezeichnung:
Abholung von Papierabfällen anmelden
Beschreibung:

Teaser

Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Allgemeine Informationen

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
  • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
  • Schulmaterial aus Papier
  • Broschüren/Bücher
  • Unbeschichtetes Geschenkpapier
  • Eierkartons
  • Geschenkkartons

Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

  • Getränkekartons
  • Tapeten
  • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
  • Selbstdurchschreibepapiere
  • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
  • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
  • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
  • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

Gebühren (Kosten)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.03.2024
Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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