Bürgerservice

Bezeichnung:
Zulassung von Arzneimitteln beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Erlaubnisse, Genehmigungen und Zertifikate im Zusammenhang mit Arzneimitteln erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle. Es ist auch zuständig für die Überwachung der Pharmazeutischen Unternehmer, Vertriebsunternehmer und Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Arzneimittel (freiverkäuflich)

Freiverkäufliche Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, die der Gesetzgeber für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben hat. Zu den überwiegene in Lebenmittel- und Drogeriemärkten angebotenen freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören z. B. bestimmte vitalisierende Tees, Vitaminpräparate, Tinkturen und Dragees.

Das Gesundheitsamt kontrolliert auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes vom 24.08.1976 und des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt den Verkehr von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Handel.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt

Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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