Öffentliche Bibliotheken

Die Kommunalen Öffentlichen Bibliotheken leisten für alle Schichten der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung  des Grundrechts, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1).

Sie öffnen damit einen Weg zur Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben und erfüllen mit ihren Dienstleistungen und Medienangeboten einen zentralen Auftrag im Kultur- und Bildungswesen.

Zugleich tragen Öffentliche Bibliotheken zur Verwirklichung der Chancengleichheit und zum lebenslangen Lernen jedes Einzelnen bei. Neben der Information und Allgemeinbildung dienen sie der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung und im besonderen Maße der Leseförderung und wichtigen Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz. Seit langem ist die Öffentliche Bibliothek auch ein Ort der Kommunikation, der sich auch zunehmend zu einem multimedialen und multikulturellen Treffpunkt mit Veranstaltungen aller Art entwickeln kann.

Da die Unterhaltung einer Öffentlichen Bibliothek nach wie vor von den Kommunen als „freiwillige Aufgabe“ gesehen wird, wird verständlich, dass weniger als die Hälfte der Gemeinden eine Bibliothek unterhält. Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung und Unterhaltung einer Stadt- oder Gemeindebibliothek oder zum Ausbau ihres Buch- und Medienbestandes vergeben nur einige wenige Bundesländer. In den meisten Ländern ist die Finanzierung ausschließlich Sache der Kommune.

Eine zentrale Dienstleistung der Bibliotheken ist es, Medien zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen können Benutzer diese ausleihen und aus der Bibliothek für einen festgelegten Zeitraum mitnehmen.

Zugang und Benutzung sind meist frei und kostenlos, zum Teil sind Entlehnungen gegen ein Entgelt erforderlich. 

Bezeichnung:
Bibliotheksausweis beantragen
Beschreibung:

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Allgemeine Informationen

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Voraussetzungen

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Gebühren (Kosten)

Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Fristen

 Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

Bearbeitungsdauer

keine

Zuständige Stelle

Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

13.12.2019
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