Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Grund-Eigentümer verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zum Grundsteuerwert beim Finanzamt abzugeben.
Von Mitte Mai bis Mitte August findet der Zensus 2022 statt. Dabei geht es zum einen um eine Befragung der Haushalte und zum anderen um eine Gebäude- und Wohnungszählung