Passwesen: Neue Regelungen zum digitalen Lichtbild

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 wird bezüglich der Regelungen zum digitalen Lichtbild am 01. Mai 2025 in Kraft treten.

Mit Stand 24.11.2025 sind die Einwohnermeldeämter in allen Verwaltungsstandorten mit einem PointID-Gerät der Bundesdruckerei ausgestattet, sodass die digitale Erstellung eines biometrischen Passbildes zur direkten Verwendung für Personalausweise und Reisepässe gegeben ist.

Weiterhin besteht die Möglichkeit ein digitales Lichtbild bei der Drogeriemarktkette „dm“ (Halberstadt bzw. Quedlinburg) zu erstellen bzw. einen örtlichen Fotografen aufzusuchen, der eine entsprechende Cloudlösung anbietet. Teilnehmende Fotostudios können Sie unter nachfolgendem Link ermitteln:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

 

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