Notbetreuung in Kita`s und Hort
Notbetreuung unter eingeschränkten Öffnungszeiten in mehreren Kindertageseinrichtungen
ACHTUNG:
- Ab 12.4. nur Notbetreuung im Hort Schwanebeck (kein Regelbetrieb)
- siehe die jeweilige Bekanntmachung unten
Sollten Sie einen Nachweis zur Beantragung von Kinderkrankengeld bei Nicht-Inanspruchnahme des Kita-Platzes benötigen, wenden Sie sich bitte an die Einrichtung oder die Verbandsgemeinde Vorharz.
(siehe Bekanntmachungen unten auf dieser Seite)
Alle Vordrucke sind auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz verfügbar.