Schließzeiten
Regelung
Sommerschließzeiten
Mit Zustimmung des Elternkuratoriums erfolgt die befristete Schließung der Kindertageseinrichtungen für 2 Wochen während der Sommerferien in Sachsen-Anhalt zeitlich versetzt in den vollen Wochen der Ferien. Hierüber sind die betreffenden Eltern und Erzieher spätestens bis 15.10. des Vorjahres in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.
Brückentage
Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Land Sachsen-Anhalt auf einen Dienstag oder einen Donnerstag, bleiben die Einrichtungen an dem zwischen Wochenende und Feiertag liegenden Arbeitstag (Brückentag) aus wirtschaftlichen und planerischen Gründen geschlossen.
Weihnachtsschließzeiten
Jahr: |
2020 |
2021 |
2022 |
Sommerferien: |
16.07.2020 - 26.08.2020 |
22.07.2021 - 01.09.2021 |
14.07.2022 - 24.08.2022 |
Kita Groß Quenstedt |
03.08.20 - 14.08.20 |
26.07.21 - 06.08.21 |
01.08.22 - 12.08.22 |
Hort Schwanebeck |
20.07.20 - 31.07.20 |
09.08.21 - 20.08.21 |
18.07.22 - 29.07.22 |
Kita Harsleben |
20.07.20 - 31.07.20 |
09.08.21 - 20.08.21 |
18.07.22 - 29.07.22 |
Kita Wegeleben |
03.08.20 - 14.08.20 |
26.07.21 - 06.08.21 |
01.08.22 - 12.08.22 |
Kita Ditfurt |
20.07.20 - 31.07.20 |
09.08.21 - 20.08.21 |
18.07.22 - 29.07.22 |
Kita Hedersleben |
03.08.20 - 14.08.20 |
26.07.21 - 06.08.21 |
01.08.22 - 12.08.22 |
Kita Hausneindorf |
20.07.20 - 31.07.20 |
09.08.21 - 20.08.21 |
18.07.22 - 29.07.22 |
Kita Heteborn |
20.07.20 - 31.07.20 |
09.08.21 - 20.08.21 |
18.07.22 - 29.07.22 |
Kita Wedderstedt |
03.08.20 - 14.08.20 |
26.07.21 - 06.08.21 |
01.08.22 - 12.08.22 |
Ersatzbetreuung
Für Kinder die auf Grund der Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung ihrer Personensorgeberechtigten während der "Sommerschließzeiten" und/ oder "Weihnachtsschließzeiten" Betreuungsbedarf haben, wird die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz geschaffen. Der Bedarf ist schriftlich mindestens 8 Wochen vor der Schließung unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen anzuzeigen.
Während der Schließung der Einrichtungen an "Brückentagen" besteht keine Möglichkeit der Ersatzbetreuung.
Der Antrag auf Ersatzbetreuung ist formlos unter Angabe der gewünschten "Ersatzeinrichtung" (Angabe nur bei Ersatzbetreuung während der "Sommerschließzeiten") zu stellen. Dem Antrag ist jeweils der entsprechende Nachweis des Arbeitgebers (dass kein Urlaub gewährt wird) oder des Bildungsträgers (Teilnahme Aus-, Fort-, Weiterbildung bzw. Maßnahme der Arbeitsförderung) für die Personensorgeberechtigten beizufügen. Die "Ersatzeinrichtung" für die "Weihnachtsschließzeit" wird vom Träger festgelegt und den Antragstellern rechtzeitig vor der Schließung mitgeteilt.