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Verstanden
Anträge
Antrag zur Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde Vorharz
Der
Anmeldebogen ist als Antrag zur Aufnahme von Kindern in einer
Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz
unter Berücksichtigung der Anmeldefrist von 3 Monaten einzureichen. Die
Bescheinigung nach § 3 Abs. 5 der Besuchersatzung ist als Teil des
Aufnahmeantrages mit einzureichen.
Vor der Aufnahme des Kindes sind folgende Unterlagen der Einrichtungsleitung vorzulegen:
Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des
Kindes, die bei Eintritt nicht älter als 8 Tage sein darf,
(Grundlage: § 18 KiFöG LSA i. V. m. § 3 Abs. 3 Besuchersatzung)
Der Nachweis zur Durchführung der für das jeweilige Alter gemäß § 26
SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen (sogenannte "U-Untersuchungen")
oder, soweit Kinder nicht gesetzlich versichert sind, einer
gleichwertigen Kinderuntersuchung,
(Grundlage: § 18 KiFöG LSA)
Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ein Nachweis, dass ein
ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht.
(Grundlage: § 20 IfSG)
Wenn
der Nachweis zum Masernimpfschutz bzw. -immunität nicht vorgelegt wird, hat die Leitung der
Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen
und personenbezogene zu übermitteln. Daraus folgt auch ein gesetzliches
Zutrittsverbot, sodass das Kind nicht bzw. nicht mehr betreut werden
darf.
Antrag für die Betreuung außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (§ 3b KiFöG LSA)
Für
Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes
(Hauptwohnsitz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der
Betreuung von den Personensorgeberechtigten der Antrag gem. § 3b KiFöG
LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen.
Bei Fragen zum Antrag können Sie sich an die Rechtsanspruchsstelle des Landkreises Harz wenden: