Allgemeine Informationen
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
Beim Landkreis Harz können für das Gebiet des Landkreises folgende Verkehrsraumeinschränkungen beantragt werden:
1. Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO (Baumaßnahmen) auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen
2. Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Hindernisse); hier geht es in erster Linie um Gerüste bzw. Container im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch um Materiallagerungen o.ä. Diese Hindernisse müssen sich an oder auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen einschl. deren Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parksteifen) usw. befinden
3. Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: Antrag (s. Formular), Lageplan, ggf. Umleitungsplan oder Verkehrszeichenplan
zu 2.: Antrag (s. Anlage), Lageplan
zu 3.: Antrag, Lageplan bzw. Marschstrecke, Nachweis der abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung
Fristen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: Bearbeitungszeit i.d.R. 14 Tage, bei nötigen Vollsperrungen vier Wochen
zu 2.: Bearbeitungszeit i.d.R. zwei Wochen
zu 3.: Kleinere Veranstaltungen – mind, 2 Wochen, bei dabei nötigen Vollsperrungen - mind. 4 Wochen, Großveranstaltungen – mind. 3 Monate
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: § 45 (1), (6) StVO, RSA, MVAS, ZTV-SA
zu 2.: § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
zu 3.: § 29 abs. 2 StVO
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
Für den Download der entsprechenden Antragsformulare wählen Sie bitte als zuständige Stelle den Landkreis Harz aus, danach können Sie das jeweilige Formular herunterladen.
Unterstützende Institutionen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger, örtliche Verkehrsbehörden
zu 2.: Örtliche Verkehrsbehörden (Ordnungsämter), Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger
zu 3.: Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger, örtliche Verkehrsbehörden
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.