KITA - Schließzeiten
Regelung
Sommerschließzeiten
Mit Zustimmung des Elternkuratoriums erfolgt die befristete Schließung der Kindertageseinrichtungen für 2 Wochen während der Sommerferien in Sachsen-Anhalt zeitlich versetzt in den vollen Wochen der Ferien. Hierüber sind die betreffenden Eltern und Erzieher spätestens bis 15.10. des Vorjahres in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.
Brückentage
Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Land Sachsen-Anhalt auf einen Dienstag oder einen Donnerstag, bleiben die Einrichtungen an dem zwischen Wochenende und Feiertag liegenden Arbeitstag (Brückentag) aus wirtschaftlichen und planerischen Gründen geschlossen.
Weihnachtsschließzeiten
Hinweis für den Jahreswechsel 2023/2024
- Alle Einrichtungen bleiben vom 23.12.2023 bis 03.01.2024 geschlossen.
Hinweis für die Brückentage
Alle Einrichtungen werden an folgenden Brückentagen schließen:
- Freitag, den 10.05.2024 (nach Christi Himmelfahrt)
- Freitag, den 04.10.2024 (nach dem Tag der Deutschen Einheit)
- Freitag, den 01.11.2024 (nach dem Reformationstag)
An diesen Tagen besteht keine Möglichkeit der Ersatzbetreuung.
Sommerschließzeiten 2024 - 2025
Jahr: |
2024 |
2025 |
Sommerferien: |
Mo 24.06.2024 - Sa 03.08.2024 |
Sa 28.06.2025 - Fr 08.08.2025 |
Kita Nesthäkchen Groß Quenstedt |
24.06.24 - 05.07.24 |
14.07.25 - 25.07.25 |
Hort Schwanebeck |
24.06.24 - 05.07.24 |
14.07.25 - 25.07.25 |
Kita Knirpsenkiste Harsleben |
24.06.24 - 05.07.24 |
14.07.25 - 25.07.25 |
Kita Bodespatzen Wegeleben |
08.07.24 - 19.07.24 |
30.06.25 - 11.07.25 |
Kita Geelbeinschen Ditfurt |
24.06.24 - 05.07.24 |
14.07.25 - 25.07.25 |
Kita Gänseblümchen Hedersleben |
08.07.24 - 19.07.24 |
30.06.25 - 11.07.25 |
Kita Pfiffikus Hausneindorf |
24.06.24 - 05.07.24 |
14.07.25 - 25.07.25 |
Kita Hakelspatzen Heteborn |
24.06.24 - 05.07.24 |
14.07.25 - 25.07.25 |
Kita Storchennest Wedderstedt |
08.07.24 - 19.07.24 |
30.06.25 - 11.07.25 |
Ersatzbetreuung
Für Kinder die auf Grund der Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung ihrer Personensorgeberechtigten während der Schließzeiten nach § 8 Abs. 2 und 4 Betreuungsbedarf haben, wird die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung in einer Einrichtung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz geschaffen. Der Bedarf ist schriftlich mindestens 8 Wochen vor der Schließung unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen anzuzeigen.
Der Antrag auf Ersatzbetreuung ist formlos unter Angabe der gewünschten Ersatzeinrichtung (Angabe nur bei Ersatzbetreuung während der Sommerschließzeiten) zu stellen. Dem Antrag ist jeweils der entsprechende Nachweis des Arbeitgebers (dass kein Urlaub gewährt wird) oder des Bildungsträgers (Teilnahme Aus-, Fort-, Weiterbildung bzw. Maßnahme der Arbeitsförderung) für die Personensorgeberechtigten beizufügen. Die Ersatzeinrichtung für die Weihnachtsschließzeit wird vom Träger festgelegt und den Antragstellern rechtzeitig vor der Schließung mitgeteilt.