Bürgerservice

Bezeichnung:
Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule einreichen
Beschreibung:

Teaser

Sie sind an einer Hochschule eingeschrieben und Ihr Name oder Ihre Adresse haben geändert? Hier erfahren Sie, wie Sie dies Ihrer Hochschule mitteilen können.

Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie das umgehend Ihrer Hochschule mitteilen. Der genaue Vorgang ist je nach Hochschule unterschiedlich.

Sie können dies entweder selbst online im Campus-Management-System Ihrer Hochschule erledigen oder dies per E-Mail der dafür zuständigen Stelle mitteilen.

Informieren Sie sich am besten direkt auf den Seiten Ihrer Hochschule.

Voraussetzungen

  • Sie sind eingeschriebener Studierender oder eingeschriebene Studierende an einer Hochschule
  • Ihr Name oder Ihre Adresse hat sich geändert

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Änderungsformular

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Je nach Hochschule unterschiedlich.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

Anträge / Formulare

Je nach Hochschule per Download verfügbar.

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: bei Namensänderungen gegebenenfalls für Vorlage des Personalausweises

Verfahrensablauf

Je nach Art der Änderung ist in der Regel ein unterschiedlicher Ablauf zu beachten.

Generelles Vorgehen bei Namensänderungen:

  1. Antrag herunterladen und ausfüllen
  2. Nachweise anhängen (z.B. Kopie des geänderten Personalausweises)
  3. Antrag per E-Mail oder per Post an die dafür zuständige Stelle schicken

Generelles Vorgehen bei Adressänderungen:

  1. Wenn Campus-Management-System vorhanden: Campus-Management-System Ihrer Hochschule öffnen
  2. Die neue Adresse einpflegen (meist unter „Persönliche Angaben“ o.Ä.)
  3. Wenn kein Campus-Management-System vorhanden: Vorgehen wie bei Namensänderungen

Informieren Sie sich am besten direkt auf den Seiten Ihrer Hochschule zu dem konkreten Verfahrensablauf.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

29.09.2022
Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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