Bürgerservice
Bezeichnung:
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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