Bürgerservice

Bezeichnung:
Trinkwasserabgabe zahlen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.

Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Trinkwasserqualität

Die Trinkwasserversorgung des Landkreises Harz erfolgt zum überwiegenden Teil aus den von Wasserversorgern betriebenen zentralen Trinkwasseranlagen über die öffentlichen Trinkwassernetze. Daneben versorgen auch sogenannte Kleinanlagen Einrichtungen (z. B. Hotel- und Beherbergungsbetriebe) mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser, die nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden konnten.

Wasserversorgungsunternehmen und  Inhaber von Trinkwasserversorgungsanlagen sind verantwortlich für die Trinkwasserqualität. Sie müssen das bereitgestellte Wasser regelmäßig untersuchen lassen.

Das Gesundheitsamt überwacht entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch vom 21.05.2001 - Trinkwasserverordnung 2001, die Trinkwasserqualität der zentralen Trinkwasserversorgungslagen, der Kleinanlagen, der Hausinstallationen aus denen Trinkwasser an Dritte abgegeben wird und der sogenannten Brauchwasseranlagen.

Neben den Prüfungen der von den Inhabern der Wasserversorgungsanlagen durchzuführenden Eigenkontrollen erfolgen durch das Gesundheitsamt regelmäßig Probeentnahmen sowie Kontrollbegehungen der Wasserversorgungsanlagen udn der Trinkwasserschutzgebiete.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Infektionsschutzgesetz
Trinkwasserverordnung 2001

Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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