Bürgerservice
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Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Allgemeine Informationen
Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,
- wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
- ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
- wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.
Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder –teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
Beim Landkreis Harz können für das Gebiet des Landkreises folgende Verkehrsraumeinschränkungen beantragt werden:
1. Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO (Baumaßnahmen) auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen
2. Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Hindernisse); hier geht es in erster Linie um Gerüste bzw. Container im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch um Materiallagerungen o.ä. Diese Hindernisse müssen sich an oder auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen einschl. deren Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parksteifen) usw. befinden
3. Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Voraussetzungen
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
- Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle : Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
- Optional: Verkehrszeichenplan
- Optional: Umleitungsplan
- Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
- Optional: Signallage / Signalzeichenplan
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: Antrag (s. Formular), Lageplan, ggf. Umleitungsplan oder Verkehrszeichenplan
zu 2.: Antrag (s. Anlage), Lageplan
zu 3.: Antrag, Lageplan bzw. Marschstrecke, Nachweis der abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung
Gebühren (Kosten)
Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Gebühr: EUR 30,00 - 200,00
Fristen
Mindestantragsfrist
Antragsfrist: 14 Tage
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: Bearbeitungszeit i.d.R. 14 Tage, bei nötigen Vollsperrungen vier Wochen
zu 2.: Bearbeitungszeit i.d.R. zwei Wochen
zu 3.: Kleinere Veranstaltungen – mind, 2 Wochen, bei dabei nötigen Vollsperrungen - mind. 4 Wochen, Großveranstaltungen – mind. 3 Monate
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Zuständige Stelle
Örtliche Straßenverkehrsbehörde
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
Für den Download der entsprechenden Antragsformulare wählen Sie bitte als zuständige Stelle den Landkreis Harz aus, danach können Sie das jeweilige Formular herunterladen.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.
- Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
- Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
- Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: § 45 (1), (6) StVO, RSA, MVAS, ZTV-SA
zu 2.: § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
zu 3.: § 29 abs. 2 StVO
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fachlich freigegeben am
Unterstützende Institutionen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
zu 1.: Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger, örtliche Verkehrsbehörden
zu 2.: Örtliche Verkehrsbehörden (Ordnungsämter), Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger
zu 3.: Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger, örtliche Verkehrsbehörden
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.