Gymnasien
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler vom 5. bis zum 12.Schuljahrgang unterrichtet.
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsgang an einer Hochschule fortzusetzen. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I ( Klassen 5 bis 10) und die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 bis 12).
Teaser
Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.
Allgemeine Informationen
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Erforderliche Unterlagen
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Weitere Informationen
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.