Bürgerservice

Bezeichnung:
Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Sachsen-Anhalt in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.

Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Daneben kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Für die Brandschutzaufsicht ist im Ordnungsamt des Landkreises Harz das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz - Team Brandschutzaufsicht und Feuerwehrtechnische Zentrale verantwortlich. Schwerpunkte bilden hierbei die Erfüllung der Landkreisaufgaben im Brandschutz sowie die Unterstützung und Rechtsaufsicht über die Kommunen, die Träger des Brandschutzes sind.

Daneben wird eine Feuerwehrtechnische Zentrale an zwei Standorten zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Einsatztechnik der kommunalen Feuerwehren vorgehalten.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

 

Brandschutzaufsicht

Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410030, -31, -32

FTZ Thale

Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410033, -50, -51, -52

FTZ Wernigerode

Bahnhofstraße 39, 38855 Wernigerode 03941/5970-1805, -74, -75, -76

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
Zurück