Bürgerservice

Bezeichnung:
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern möchten, benötigen Sie vorher eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Diese müssen Sie beantragen.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)
  • Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) per Onlineservice oder per Vordruck

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Gebühren (Kosten)

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

  • Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben
  • Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.

In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um 2 Monate (höchstens) verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebührenvorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
  • Sie erhalten den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Urheber

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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