Bürgerservice

Bezeichnung:
Handelsregister Eintragung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

Gebühren (Kosten)

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

BMJV

Fachlich freigegeben am

11.09.2014
Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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