Bürgerservice

Bezeichnung:
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Ergänzung der Tierarten:

- Einhufer (Pferde/Esel)
- Laufvögel (Emu/Strauß)
- Gehegewild (Muffel, Damm, Reh, Rot- und Schwarzwild)

Die Anzeige der Tierhaltung ist unabhängig von der Anzahl der Tiere!

Die Anzeige der Tierhaltung erfolgt mittels Vordruck.

Gebühren (Kosten)

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Fristen

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Aktuell gewählt: Verbandsgemeinde Vorharz
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