Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Einrichtung:
Kindertagesstätte "Nesthäckchen" Groß Quenstedt
Ansicht:
Kita Groß Quenstedt
Beschreibung:

Aufnahmealter: 0 Jahre bis zum Eintritt in den 7. Schuljahrgang



Kapazität:

 Kinderkrippe (0 – 3 Jahre)   18 Plätze

 Kindergarten (3 Jahre – Schuleintritt)  25 Plätze

 Hort (ab Schuleintritt)   45 Plätze





Profil



Die Kindertageseinrichtung „Nesthäkchen“ in Groß Quenstedt ist eine kleine familiäre Einrichtung im Herzen des Dorfes. Sie liegt abseits der vielbefahrenen Straßen und verfügt über zwei Spielplätze. Die Mehrzweckhalle nebenan wird für sportliche Aktivitäten und für Veranstaltungen genutzt. Das sechsköpfige Team der Einrichtung arbeitet mit den Kindern situationsorientiert und greift in diesem Sinne Ideen und Anregungen – vor allem auch aus dem täglichen Leben der Kinder und dem Jahresverlauf auf.

Adresse:
Hauptstraße 63
38822 Groß Quenstedt
Telefon:
039424 5848
Internet:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
05.45 – 16.45 Uhr

Postanschrift:
Hauptstraße 63
38822 Groß Quenstedt

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

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