Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Einrichtung:
Kindertageseinrichtung "Gänseblümchen" Hedersleben
Ansicht:
Kita Hedersleben
Beschreibung:

Aufnahmealter: 0 Jahre bis zum Eintritt in den 7. Schuljahrgang

Kapazität:




  • Kinderkrippe (0 – 3 Jahre)   20 Plätze

  •  Kindergarten (3 Jahre – Schuleintritt)  40 Plätze

  •  Hort (ab Schuleintritt)   25 Plätze



Profil



Die Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ mit seinem markanten Bauwagen auf dem großzügigen Außengelände ist im Ortskern von Hedersleben leicht zu entdecken. Die Kinder finden hier in kleinen Gruppen Raum individuelle Selbstbildungsprozesse durch Projektarbeit, das Forschen und Experimentieren, das Spielen, das Handwerken, sich Bewegen und in und mit der Natur zu sein, anzustoßen. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten die Kinder hierbei Schritt für Schritt und stellen die Biografie und die ganz individuellen Lebensbedingungen und Stärken jedes einzelnen Kindes in den Vordergrund. Gemeinsam mit den Eltern machen wir so jedes einzelne Kind stark für seine Zukunft, denn keiner kann alles, aber jeder kann etwas und gemeinsam schaffen wir vieles.

Adresse:
Winkelbreite 17
06458 Hedersleben
Telefon:
039481 81394
Internet:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 06.00 – 16.30 Uhr

Postanschrift:
Winkelbreite 17
06458 Hedersleben

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

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