Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz
Kapazität gemäß Betriebserlaubnis
Aufnahmealter: ab Schuleintritt bis zur Versetzung in den 5. Schuljahrgang
Kapazität: Hort (ab Schuleintritt) 105 Plätze
Profil
Unser Hort befindet sich im sanierten Altbau in der modernen Grundschule der Stadt Schwanebeck. Hier werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Der Hort verfügt über fünf Gruppenräume, die als Funktionsräume eingerichtet sind und nach den Vorschlägen und Wünschen der Kinder gestaltet wurden. Zusätzlich können in Absprache mit der Grundschule ein Bewegungsraum, das Foyer, die Kinderbibliothek und eine Kinderküche genutzt werden. Für die Hausaufgabenbetreuung stehen uns die vier Klassenräume zur Verfügung. Das große Außengelände bietet den Kindern vielfältige Möglichkeiten für Bewegung, Spiel, Spaß und eine abwechslungsreiche Nachmittagsgestaltung. Während der Ferien sorgt das Team des Hortes für erlebnisreiche Ferienangebote, die auch Wünsche und Anregungen der Kinder berücksichtigen. Wir möchten in unserer Horteinrichtung mit Hilfe des Situationsansatzes die Kinder beim Hineinwachsen in ihre vielfältige, soziale Umwelt begleiten und fördern, ihre Kompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Wir orientieren uns an der offenen Gruppenarbeit. Für die Hausaufgabenbetreuung, Gruppenfeste und die Entwicklungseinschätzung bleibt eine Bezugserzieherin der Ansprechpartner für Kinder und Eltern. Bei Angeboten wie Tanzen, Trommeln, Basteln, Theater- und Bewegungsspielen, sowie Entspannung werden Talente entwickelt und gefördert. Eine gute Zusammenarbeit mit der gesamten Lehrerschaft der Schule, die Zufriedenheit der Kinder, aber auch ein konstruktiver und von gegenseitigem Respekt geprägter Austausch mit den Eltern ist ein wichtiges Kriterium für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit.
39397 Schwanebeck
Montag bis Freitag
Schulzeit
06.00 – 07.30 Uhr
12.30 – 16.30 Uhr
Ferienzeit
06.00 – 16.00 Uhr
39397 Schwanebeck
Allgemeines zur Kindertagesbetreuung
Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .
Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.
Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.