Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Einrichtung:
Kindertagesstätte "Bodespatzen" Wegeleben
Ansicht:
Beschreibung:

Aufnahmealter: 0 Jahre bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang



Kapazität:

 Kinderkrippe (0 – 3 Jahre)   36 Plätze

 Kindergarten (3 Jahre – Schuleintritt)  80 Plätze

 Hort (ab Schuleintritt)   55 Plätze





Profil



Unsere Kita besteht aus zwei Gebäuden. Aktuell begleiten 14 Erzieherinnen unsere Krippen- und Kindergartenkinder auf ihrem Entwicklungsweg. Wir arbeiten nach dem Situationsansatz in festen altersgemischten Gruppen, wobei auch gruppenübergreifende Aktionen möglich sind. In unserem Haus gibt es Vollverpflegung, die wir aktuell über die Salzlandküche aus Aschersleben beziehen. Im „Neubau“, der vor einigen Jahren teilsaniert wurde, gibt es für die Krippenkinder genügend Raum zum Spielen und Entwickeln. Alle Gruppenräume sind ebenerdig und haben einen direkten Zugang zum Spielplatz, der mit vielen Bäumen, einigen Hügeln und verschiedenen Spielgeräten den Bewegungsdrang, die Abenteuerlust und den Forscherdrang der Kinder unterstützt und fördert. Unser Backsteinhaus, der „Altbau“, der einen ganz besonderen Charme besitzt, bietet den Kindergartenkindern viel Platz auf zwei Etagen zum Spielen, Experimentieren, Erkunden, Gestalten, Musizieren, Bewegen und Zurückziehen.

Im OG gibt es sehr viel Platz für zwei Kindergartengruppen und im Erdgeschoss befindet sich eine Kindergartengruppe und der Hort mit zwei Hortgruppen. Etwas ganz Besonderes ist unser großer Park mit altem Baumbestand, Büschen und einigen Hügeln. Täglich können die Kinder hier die Natur erkunden und den Wandel während der Jahreszeiten intensiv erleben. An verschiedenen Spielgeräten und mit vielen Naturmaterialien haben sie Gelegenheit, ihr Abenteuerland zu gestalten und dabei vielfältige Erfahrungen zu machen. Zusätzlich gibt es viele Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder. Die Stadt Wegeleben zeigt einen ländlichen Charakter und dementsprechend können wir die umliegende Natur und den Sozialraum mit Bus- und Bahnanbindung für unsere pädagogische Arbeit nutzen (Wanderungen an der Bode und in der Feldflur, Besuche bei der Feuerwehr, im Rathaus, Einkaufsmärkte, Handwerker, Kirche u. ä.). An Wegeleber Festen wie Kinderkarneval, Erntefest oder dem Weihnachtsmarkt beteiligen sich unsere Kinder regelmäßig und gern. Mit der Grundschule „Dr. Wilhelm Schmidt“ gestalten wir über einen Kooperationsvertrag das letzte Kindergartenjahr gemeinsam, um den Vorschülern einen optimalen Übergang von der Kita zur Grundschule zu ermöglichen.

Adresse:
Harslebener Str. 16
38828 Wegeleben
Telefon:
039423 213
(Bemerkung: Neubau)
Internet:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
06.00 – 16.30 Uhr

Postanschrift:
Harslebener Str. 16
38828 Wegeleben
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: k.A.:
Bus: 217

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

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