Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Einrichtung:
Kindertagesstätte "Geelbeinchen" Ditfurt
Ansicht:
Kita Ditfurt
Beschreibung:

Aufnahmealter: 0 Jahre bis zum Eintritt in den 7. Schuljahrgang



Kapazität:

 Kinderkrippe (0 – 3 Jahre)   23 Plätze

 Kindergarten (3 Jahre – Schuleintritt)  46 Plätze

 Hort (ab Schuleintritt)   30 Plätze





Profil



Am 01.06.1957 wurde nach dreijähriger Bauzeit die Kita, die mitten im Park und auch im Ortskern liegt, als Kindergarten übergeben. Der Bau entstand als Typenbau und wurde durch Lottomittel, Spenden und Aufbauleistungen in Eigeninitiative errichtet. Die Kita hat einen Innenbereich von 700 m² und einen Außenbereich mit altem Baumbestand von 2.500 m². 1993 wurde die Kita saniert und die Krippe zog mit in die Einrichtung. Im Jahr 2000 kamen die Hortkinder mit dazu. In den letzten Jahren wurde immer wieder renoviert und die Gruppenräume wurden umgestaltet. In unserer Kita arbeiten wir nach dem Situationsansatz. Wir wollen die Gesamtentwicklung der Kinder fördern und sie zu selbstständigem, eigenverantwortlichen Handeln anregen. Unsere Hauptschwerpunkte in der Kita sind Sprache und Bewegung, sowie die gesunde Ernährung. In der Kita haben wir Vollverpflegung, dadurch können wir eine gesunde Ernährung anbieten. Am Ortsleben nehmen wir mit den Kindern gern teil, wie zum Maisingen, zum Nikolausmarkt oder durch Kooperationsarbeit mit verschiedenen Vereinen.

Adresse:
Alter Stadtweg 8
06484 Ditfurt
Telefon:
03946 3666
Internet:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
06.00 – 16.30 Uhr

Postanschrift:
Alter Stadtweg 8
06484 Ditfurt

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

Zurück