Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Einrichtung:
Kindertageseinrichtung "Pfiffikus" Selke-Aue OT Hausneindorf
Ansicht:
Kita Hausneindorf
Beschreibung:

Aufnahmealter: 9 Monate bis zum Eintritt in den 7. Schuljahrgang



Kapazität:

 Kinderkrippe (0 – 3 Jahre)   15 Plätze

 Kindergarten (3 Jahre – Schuleintritt)  25 Plätze

 Hort (ab Schuleintritt)   20 Plätze





Profil



Unsere Einrichtung befindet sich in einer bedeutenden Villa des Ortes Hausneindorf. Auf zwei Etagen finden hier die Kinder viele Anregungen zum entdecken, forschen und spielen. Auf zwei Etagen finden hier Kinder viele Anregungen zum Entdecken, Forschen und Spielen. Es gibt weiterhin einen Bewegungsraum und einen Kreativraum, in dem sich die Kinder thematisch frei bewegen können und unter erzieherischer Aufsicht zum niveauvollen Tun angeleitet werden. Im Obergeschoss sind die Gruppenräume der Hortkinder, ein großzügiger Bau- und Werkraum, sowie ein Lese- und Musikzimmer. Alle diese Räume werden stets rege genutzt. Die Kinder fühlen sich im gesamten Haus im friedlichen Miteinander geborgen. Die Einrichtung ist in der glücklichen Lage, einen parkähnlichen Garten mit altem Baum- und Strauchbestand zu besitzen. Der Garten ist ein wahres Erkundungs- und Entdeckerparadies bei jedem Wetter, für alle Altersklassen. So bildet der Garten auch die Grundlage für unseren Umweltkindergarten, sowie bei vielerlei Aktionen rund um das „Haus der kleinen Forscher“. Das Engagement der Erzieherinnen, die kleinen Gruppen und die räumlichen Voraussetzungen, sowie der Garten sorgen dafür, dass sich die Kinder in unserem Haus seit Generationen wohlfühlen.

 

Adresse:
Mühlenberg 3
06458 Selke-Aue - Hausneindorf
Telefon:
039481 86984
Internet:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
05.15 – 16.30 Uhr

Postanschrift:
Mühlenberg 3
06458 Selke-Aue - Hausneindorf

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

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