Kindertagesbetreuung - 9 Einrichtungen und Personal gehören zur Verbandsgemeinde

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

Einrichtung:
Kindertagesstätte "Hakelspatzen" Selke-Aue OT Heteborn
Ansicht:
Kita Heteborn
Beschreibung:

Aufnahmealter: 0 Jahre bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang



Kapazität:

 Kinderkrippe (0 – 3 Jahre)   13 Plätze

 Kindergarten (3 Jahre – Schuleintritt)  14 Plätze

 Hort (ab Schuleintritt)   12 Plätze





Profil



Unsere kleine Einrichtung ist in einem kleinen Park mitten in dem beschaulichen Ort Heteborn am Fuße des Waldgebietes mit dem Namen „Hakel“ gelegen. Unter einem Altbestand an hohen Bäumen befindet sich unsere große Freifläche, die unsere Kinder gern zum Spielen, Toben, Lachen und Klettern nutzen. Bedingt durch die nahe Waldlage, ist das Thema „Natur“ für uns als Kita ein zentraler Punkt. Das Wandern zum Waldgebiet „Hakel“ ist für die Kinder immer wieder ein Höhepunkt. Rund um die Einrichtung wird uns viel zum Erkunden geboten. Der Park vor unserer Haustür lädt zum Erforschen, Beobachten und Sammeln von Naturmaterialien ein. Gern gestalten wir den Jahreszeiten entsprechend tolle Geschenke und lernen viel über unsere Heimat. Seit 25 Jahren gestalten derzeit vier Erzieher unser tägliches Zusammensein mit den Kindern. Bei Spaß und Spiel gehen wir auf die Bedürfnisse und Interessen unserer Schützlinge ein. Gemeinsam erkunden wir unsere Welt und machen sie uns, wie sie uns gefällt. Wir vermitteln mit unserer Arbeit soziale Werte und stärken das Gemeinschaftsgefühl und die Heimatverbundenheit zum Dorf und zum Waldgebiet „Hakel“. Wir bringen Geburtstagsständchen, singen zu feierlichen Anlässen wie zu dem Kirchenfest und Maifeuer. Unsere Kinder werden nicht in Gruppen unterteilt, sondern können gemeinschaftlich in einem familiären Klima aufwachsen. Um den Kindern Sicherheit und Orientierung im gesamten Tagesablauf zu geben, wird unser Kita-Alltag mit vertrauten Abläufen und Ritualen gestaltet. Wir stärken die Kinder, sich in der Gemeinschaft zu beteiligen und einzubringen. Ein guter Anlass dafür ist der regelmäßige Morgenkreis, in dem wir bewusst Themen wie Freundschaft, Vielfalt, Fairness und Anderssein anregen. Da Kinder ihren Rückzugsort benötigen, haben wir 3 Gruppenräume. Diese sind altersspezifisch eingerichtet, um jedem Kind und dessen Bedürfnisse gerecht werden zu können. Wenig vorgefertigte Materialien, wie z. B. Naturmaterialien und Alltagsgegenstände sind auf Augenhöhe der Kinder frei zugänglich und fördern ihre Eigenständigkeit und Selbstständigkeit. Verschiedene Funktionsecken (Puppen,- Bastel- und Leseecke) sind mit anregungsreichen Materialien ausgestattet und sollen zum Experimentieren, Forschen und zum eigenständigen Ausprobieren und Gestalten anregen. Ruhige Orte, Rückzugsbereiche für Gespräche und einladende Plätze zum Vorlesen fördern den sozialen Austausch in unserer Kita. Bei uns wird das „Wir-Gefühl“ gestärkt, das „gemeinsame Tun“ gefördert und das Lerntempo jedes einzelnen Kindes berücksichtigt.

Adresse:
Parkstr. 97
06458 Selke-Aue - Heteborn
Telefon:
039481 86924
Internet:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
06.00 – 16.30 Uhr

Postanschrift:
Parkstr. 97
06458 Selke-Aue - Heteborn

Allgemeines zur Kindertagesbetreuung

Für die Förderung und Betreuung von Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in der Verbandsgemeinde Vorharz insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Von den zehn Einrichtungen sind neun in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz und eine Kindertageseinrichtung in Schwanebeck befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Halberstadt e. V. .

Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), die Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz (gilt nicht für die Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Schwanebeck) und die Kostenbeitragssatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Verbandsgemeinde Vorharz in den jeweils geltenden Fassungen, sowie das Bildungsprogramm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Vorharz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten ein Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen. Der Antrag wird im Landkreis Harz, in den Kindertageseinrichtungen, in der Verwaltung und auf dieser Internetseite (siehe „Anträge“) vorgehalten.

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